Überblick Führerschein-klassen für Krafträder

Klasse AM

 

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und 45 km/h.

 
 Mindestalter: 15 Jahre
 Voraussetzungen: Keine andere Klasse

Führerschein Klasse B196 


Seit dem 01.01.2020 besteht die Möglichkeit über eine Ausbildung ohne Prüfung die Berechtigung zu erlangen, Motorräder der Klasse bis 125 cmm zu fahren.

VORAUSSETZUNG:
- Besitz eines Führerscheins der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Mindestalter 25 Jahre
- Teilnahme an einer Schulung mit mindestens 9 x 90 Minuten,
davon 4 x Theorie und 5 x Praxis
- Bescheinigung über die Ausbildung innerhalb eines Jahres bei
der Behörde einreichen und neuen Führerschein mit der
Schlüsselzahl B196 beantragen.

BERECHTIGUNG: 
- Krafträder der Klasse A1 bis zu 125 ccm Hubraum und maximal
11 KW Leistung
- es handelst sich nicht um einen Führerschein der Klasse A1
und somit ist auch keine Aufstiegsregelung möglich. Für größere Maschinen muss ein entsprechender Führerscheinerwerb erfolgen. 

Motorradführerschein Klasse A1 Ingolstadt Fahrschule Wittmann

Klasse A1

Krafträder (Leichtkrafträder) - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit

  • einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
  • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern
  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von bis zu 15 kW

 


 Mindestalter: 16 Jahre
 Voraussetzungen: Keine andere Klasse
 Befristung: Klasse A1 ist unbefristet gültig.
 Einschluss: Klasse AM
 Hinweise: -


Klasse A2

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit

  • einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg

  


Mindestalter:  18 Jahre
Voraussetzungen:  Keine andere Klasse
Befristung:  Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig.
Einschluss:  Klasse A1 und M
Hinweise:  Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein).

 

 


Klasse A

 

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit 

  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h 
     (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit 

  • einer Leistung von mehr als 15 kW oder
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von mehr als 15 kW

 

Mindestalter: 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)
Voraussetzungen: Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt
Befristung: Klasse A ist unbefristet gültig
Einschluss: Klassen A2, A1 und AM
Hinweise: Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

 

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