Überblick Führerschein-klassen für Krafträder
Klasse AM
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und 45 km/h.
Mindestalter: 15 Jahre
Voraussetzungen: Keine andere Klasse
Führerschein Klasse B196
Seit dem 01.01.2020 besteht die Möglichkeit über eine Ausbildung ohne Prüfung die Berechtigung zu erlangen, Motorräder der Klasse bis 125 cmm zu fahren.
VORAUSSETZUNG:
- Besitz eines Führerscheins der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Mindestalter 25 Jahre
- Teilnahme an einer Schulung mit mindestens 9 x 90 Minuten,
davon 4 x Theorie und 5 x Praxis
- Bescheinigung über die Ausbildung innerhalb eines Jahres bei
der Behörde einreichen und neuen Führerschein mit der
Schlüsselzahl B196 beantragen.
BERECHTIGUNG:
- Krafträder der Klasse A1 bis zu 125 ccm Hubraum und maximal
11 KW Leistung
- es handelst sich nicht um einen Führerschein der Klasse A1
und somit ist auch keine Aufstiegsregelung möglich. Für größere Maschinen muss ein entsprechender Führerscheinerwerb erfolgen.
Klasse A1
Krafträder (Leichtkrafträder) - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit
- einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
- einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
- symmetrisch angeordneten Rädern
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- einer Leistung von bis zu 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Keine andere Klasse
Befristung: Klasse A1 ist unbefristet gültig.
Einschluss: Klasse AM
Hinweise: -
Klasse A2
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit
- einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Keine andere Klasse
Befristung: Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig.
Einschluss: Klasse A1 und M
Hinweise: Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein).
Klasse A
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
(Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
- einer Leistung von mehr als 15 kW oder
- mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
- Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- einer Leistung von mehr als 15 kW
Mindestalter: 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)
Voraussetzungen: Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt
Befristung: Klasse A ist unbefristet gültig
Einschluss: Klassen A2, A1 und AM
Hinweise: Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)
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