Klasse B - Automatikgetriebe

Der sogenannte "Automatikführerschein" ist keine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern es handelt sich hierbei um eine vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse B, die eine Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe erhält. Dies wird durch die Schlüsselzahl 78 auf dem Führerschein dokumentiert.

Eine Aufhebung der Beschränkung ist jedoch auf Antrag jederzeit möglich. Hierzu muß die Bewerberin oder der Bewerber in einer praktischen Prüfung die Fähigkeit nachweisen, ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe sicher im Straßenverkehr zu führen. Eine Fahrausbildung wie beim Ersterwerb und eine theoretische Prüfung sind hierzu nicht mehr erforderlich.