Klasse B


Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,

 

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt (bisher Klasse BE).

 


Mindestalter:  18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren)
Voraussetzungen: -
Befristung  Klasse B ist unbefristet gültig
Einschluss:  Klasse L und M
Hinweise:  -

Kooperationspartner: Fahrschule Heindl

Klasse B mit Schlüsselzahl 96

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg

 


Mindestalter:  18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren)
Voraussetzungen:  -
Befristung | Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist unbefristet gültig
Einschluss:  -
Hinweise:  Der Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer.

Kooperationspartner: Fahrschule Heindl